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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

29. September , 2021 · 19:00 - 20:30

Wussten Sie es? Ehepartner oder Kinder haben untereinander keine automatische oder gesetzliche Vertretungsvollmacht. Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Alter hilft hier die Vorsorgevollmacht. Sie können so regeln, wer in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne entscheiden kann.

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld Ihren Willen kundtun, ob bei einer unheilbaren Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt oder ausgeschlossen werden sollen.

Referent ist Michael Grundke, der beim SKM Lingen e.V. im Bereich „Rechtliche Betreuungen“ auch für diese Thematik zuständig ist.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung im Freiwilligen-Zentrum unbedingt erforderlich!

Details

Datum:
29. September , 2021
Zeit:
19:00 - 20:30
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

FZL